DEU Good Governance - Verhaltensrichtlinien zur Integrität in der Verbandsarbeit
Die vorliegenden Verhaltensrichtlinien richten sich gleichermaßen an die ehrenamtlichen Funktionsträger*innen und die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Deutschen Eislauf-Union (DEU). Ein Großteil der Richtlinien hat eine generelle Gültigkeit, bei einigen gilt es jedoch zwischen Haupt- und Ehrenamt zu unterscheiden. Wenn eine solche Unterscheidung notwendig ist, so ist sie im Folgenden konkret beschrieben und erläutert.
DEU Good Governance Richtlinien
Ansprechpartner
Die Good Governance Beauftragte der DEU Frau Anja Rist ist unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.
Der Good Governance-Beauftragte ist eine unparteiische Stelle, die Hinweise auf Pflichtverletzungen entgegennimmt und prüft. Erweisen sich solche Meldungen als berechtigt, gibt er die Verfahren mit einem Entscheidungsvorschlag an das jeweilige Entscheidungsgremium zur weiteren Bearbeitung ab. Der Good Governance-Beauftragte berät den Verband, wie mit bestimmten Situationen oder potentiellen Konfliktfällen umzugehen ist.
Umgang miteinander
Kultur der Wertschätzung und des Respekts
Das Ansehen und der Ruf der DEU werden wesentlich durch das Verhalten und Auftreten seiner haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen geprägt. Deshalb ist ein respektvoller, fairer und sachorientierter Umgang untereinander und gegenüber Dritten von großer Bedeutung für die Verbandskultur nach innen und die Reputation nach außen. Dabei weist der Sport Besonderheiten auf, die auch in der DEU selbst und im Hinblick auf ihre Vorbildrolle für Vereine und Landesverbände eine Rolle spielen.
Grundlage unseres Handelns
Die Mitarbeiter*innen in Führungspositionen tragen eine besondere Verantwortung. Ihr Handeln ist gekennzeichnet von freundlichem und verbindlichem Umgang, Leistung, Offenheit und sozialer Kompetenz. Sie vertrauen ihren Mitarbeiter*innen und gestatten ihnen – soweit möglich – Eigenverantwortung und Freiraum in ihrer Arbeit. Dies schließt angemessene Fachaufsicht nicht aus.
Ehrenamtliche Funktionsträger*innen sowie hauptamtliche Mitarbeiter*innen halten sich an das geltende Recht und beachten die Richtlinien und Vorschriften der DEU, geschrieben und ungeschrieben.



















