Landeseissportverbände

Nach einem Urteil des BGH wurde eine Änderung der Vereinbarung gem. Art. 18 der OAB notwendig, da sich die Rechtslage anders darstellt und die DEU sicherstellen muss, dass die Anwendung und das Sanktionsrecht nach den einschlägigen Anti-Doping Bestimmungen, welche für die DEU verpflichtend sind, eingehalten werden können.

Sie finden die neue OAB Vereinbarung über folgenden Link:

Vereinbarung Art. 18 OAB

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