Landeseissportverbände

Jeder Eiskunstläufer, der am Sportbetrieb der DEU, ihrer Landesverbände oder deren Vereine teilnimmt, muss im Besitz eines Sportpasses und ab 2019 auch im Besitz einer Läuferlizenz sein, die jährlich zu erneuern ist. Im Jahr der Sportpassneuausstellung ist die Läuferlizenz bereits in der Passgebühr enthalten (Artikel 9a Ziff. 8 der Ordnung der Allgemeinen Bestimmungen für den Sportbetrieb der Deutschen Eislauf-Union e.V. (OAB)). Die Grundlage für die Erhebung der Lizenzgebühr (vergleichbar mit Spielerlizenzen) wurde auf der Mitgliederversammlung der DEU am 24.11.2018 in Dortmund mit Artikel 7 der Finanz- und Gebührenordnung (FGO) geschaffen. Der Mitgliederbeschluss erging einstimmig. Die DEU berichtete am 25.11.2018. Die Lizenzgebühr wurde von den Mitgliedern der DEU mit 50,00 Euro pro Wettkampfsaison festgelegt. Mit der Neufassung der Preisliste der DEU wird diese hierin veröffentlicht. Die Regelungen zur Läuferlizenz hält der neu eingeführte Artikel 9a der Ordnung der Allgemeinen Bestimmungen für den Sportbetrieb der Deutschen Eislauf-Union e.V. (OAB) bereit.

Die Läuferlizenz darf seitens der DEU seit dem 1. Mai 2019 erhoben werden. Die systemtechnischen Voraussetzungen wurden bereits geschaffen, aktuell werden die juristischen Hürden des Datenschutzes genommen. Sobald dieses geschehen ist, werden wir umgehend im Detail informieren und den Prozess für die Landeseissportverbände und ihre Vereine hier beschreiben.

Partner der DEU:
Die DEU ist seit 2017 Mitglied des Netzwerks GEMEINSAM GEGEN DOPING: