Landeseissportverbände
Die DEU- Trainerfortbildung vom 1. bis 3. Mai 2020 in Stuttgart ist eine Großveranstaltung, die einerseits eine lange Vorausplanung erfordert und anderseits nur bedingt verlegt werden kann. Die derzeit behördlich verfügten Versammlungs- und Kontaktverbote bzw. Ausgangsbeschränkungen sind bundesuneinheitlich, jedoch aktuell auf den 19. April 2020 begrenzt. Gleichwohl dürfen wir davon ausgehen, dass auch nach diesem Datum das mögliche Einziehen einer Form der Normalität mit weiteren Einschränkungen und Auflagen verbunden ist. Somit stellen wir uns nach Auswertung der öffentlich zugänglichen Informationen darauf ein, dass wir am ersten Maiwochenende keine Großveranstaltung werden durchführen können.
 
Wir haben uns mit dem Tagungszentrum Hohenheim darauf verständigt, eine finale Entscheidung über das erste Maiwochenende am Donnerstag, 16. April 2020 zu treffen. Für den Fall, dass wir die Fortbildung auf diesem Maitermin absagen, planen wir die Veranstaltung auf das Wochenende vom 31. Juli bis 2. August 2020 zu verlegen. Der Tagungsort bliebe folglich gleich, das Programm würde bedingt angepasst, auch wenn die meisten Referenten ihre Zusage zum Terminwechsel bereits getätigt haben. Bislang konnten wir jedoch nicht klären, ob uns Sportanlagen zur Nutzung überlassen werden, da die Entscheidungsträger die weitere Entwicklung ebenfalls abwarten wollen.
 
Den unausweichlichen Nachfragen zuvorkommend informieren wir über folgende Regelung für den Fall einer Verlegung: Wer zur Fortbildung im Mai ordnungsgemäß angemeldet war, wird auf den Verlegungstermin umgebucht und hat damit seinen Platz natürlich sicher. Wer ordnungsgemäß angemeldet war, jedoch am Verlegungstermin – gleich welchen Grundes – nicht teilnehmen kann, darf seine Anmeldung selbstverständlich bis zum 18. Mai 2020 stornieren und erhält die Teilnahmegebühr zurück. Bestehende Kapazitäten werden durch weitere Anmeldungen bis zum 8. Juni 2020 ergänzt.
 
Für Lizenzverlängerungen kommt folgende Regelung zum Tragen: Sollte eine Verlegung der Maifortbildung 2020 erforderlich werden, der hier ordnungsgemäß angemeldete Teilnehmer an der Ersatzveranstaltung – gleich welchen Grundes – nicht teilnehmen können, wird die Lizenz für die Zeit bis zum Stattfinden der DEU Fortbildung 2021 freigestellt, d.h. wer eine am 31. Dezember 2020 auslaufende A oder B Lizenz hat, erhält eine Verlängerung bis zur nächsten Fortbildung in 2021. Wer allerdings eine bereits ausgelaufene Lizenz innehat, profitiert von dieser Regelung nicht, da die Lizenz zum Zeitpunkt der Maifortbildung 2020 bereits ungültig war.
 
Sollte jemand – unabhängig unserer Entscheidung über die Durchführung am ersten Maiwochenende – aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe keinesfalls Anfang Mai teilnehmen wollen, so wird um persönliche Kontaktaufnahme bis zum 6. April 2020 höflichst gebeten.
 
Wir haben unser Bestes getan und hoffen auf Verständnis für das beschriebene Vorgehen. Eine finale Entscheidung erwarten wir am 16. April 2020. Bis dahin wünschen wir eine hoffentlich gesunde Zeit mit einem Blick auf das bevorstehende Osterfest.

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