Landeseissportverbände

Für Personen

Jede/r Läufer/in, die/ der an Klassenlaufen, Wettbewerben oder Meisterschaften der DEU, eines LEV oder Vereins teilnimmt, benötigt einen gültigen Sportpass der DEU. Der Sportpass ist der allein verbindliche Nachweis von Vereinszugehörigkeit und Startberechtigung einer Läuferin/ eines Läufers. Er enthält alle erforderlichen persönlichen und sportlichen Daten des Passinhabers. Die Ausstellung und Aktualisierung erfolgt durch die DEU nach Antragstellung mit den entsprechenden Formularen, die hier bereitgestellt werden. Für die Richtigkeit der Angaben im Sportpass sind der Verein der Läuferin/ des Läufers und der zuständige LEV verantwortlich. Der Sportpass ist Eigentum der DEU.

Formulare auf Ausstellung oder Aktualisierung sind immer vom Verein der Läuferin/ des Läufers über den zuständigen LEV bei der Geschäftsstelle der DEU einzureichen. Alle Formulare müssen am Computer ausgefüllt werden, um Verarbeitungsfehler zu vermeiden.

Antrag auf Erteilung einer Startberechtigung:
Sportpassanforderung (PDF)

Antrag auf Änderung der Startberechtigung:
Sportpassumschreibung (PDF)

Hinweis zur Umschreibung: Falls eine Freigabe des bisherigen Vereins vorliegt, bitte als Anlage beifügen oder durch Unterschrift des bisherigen Vereins auf dem Antragsformular bestätigen lassen. Falls keine Freigabe vorliegt, folgt die Umschreibung zum 01. Mai eines Jahres, vorausgesetzt dem abgebenden Verein wurde eine schriftliche Mitteilung zum Wechsel bis zum 30. April gemäß Artikel 11 Ziffer 1 OAB gemacht. Eine Abschrift dieser Mitteilung ist dem Antrag beizufügen. Sollte ein Verein nicht mehr bestehen, kann der für diesen Verein zuständige LEV die Freigabe ersatzweise erklären.

Staatsangehörigkeit und Teilnahme für ein anderes Land

Anlage zum Sportpassantrag:
Zusatzblatt (PDF)

Dieses Formular ist von Antragstellern auszufüllen, die
  • keine deutsche Staatsangehörigkeit oder mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen und/oder
  • bereits für ein anderes Land (Mitglied der ISU) an Wettbewerben teilgenommen haben.

Anmerkung: Die DEU ist gehalten zu prüfen, ob sie das Startrecht erteilen darf, ohne gegen das Startrecht eines anderen Landes und damit gegen die Regeln des Weltverbandes (ISU) zu verstoßen. Es gilt Rule 109 der ISU General Regulations in der jeweils gültigen Fassung.

 

Für Teams

Teams, die in der Disziplin Synchron an den Start gehen möchten, benötigen einen federführenden Verein, der für das Team einen Teamsportpass beantragt. Mit der Erteilung einer Startberechtigung erhält das Team eine Sportpassnummer (ID), unter welcher das Team bei der DEU geführt wird. Jedes Teammitglied muss im Besitz eines eigenen Sportpasses sein. Das Team wird durch eine/n Leiter/in vertreten.

Antrag auf Erteilung einer Startberechtigung:
Teamsportpassanforderung (PDF)

Anlage zum Teamsportpassantrag:
Teammeldebogen EXCEL (mindestens 1x jährlich zu aktualisieren)

Anmerkung: Teams können bis zu 25 Prozent (4 in einem Team mit 16 und 3 in einem Team mit 12) aus Läufern bestehen, die zu einem anderen Land gehören, das sich von dem unterscheidet, für das das Team antritt, vorausgesetzt, sie haben eine entsprechende Freigabe des ISU-Mitglieds, dem sie angehören. 

Lizenzgebühr bzw. Läuferlizenz

Jeder Aktive, der am Sportbetrieb der DEU, eines LEV oder Vereins teilnimmt, muss im Besitz einer gültigen Läuferlizenz sein, die jährlich vor der Wettkampfsaison zu erneuern ist und die für jeweils eine Wettkampfsaison gültig ist. Detaillierte Informationen zur Läuferlizenz findet man hier.

Registrierung ohne Startberechtigung

Personen, die nicht als Aktive bereits bei der DEU mittels Sportpassantrag erfasst wurden, jedoch Leistungen der DEU oder der LEV beanspruchen und sich beispielsweise im Verein als Trainer, Übungsleiter, Offizieller oder in sonstiger Weise engagieren, müssen eine Registrierung durchlaufen. Dies gilt auch, wenn die Teilnahme an einer Trainerausbildung der DEU oder eines LEV beabsichtigt ist oder eine im Ausland erworbene Qualifikation anerkannt werden soll. Mit der Registrierung wird eine Vereinsbindung eingegangen. Die Zugehörigkeit zum Verein kann auch als passive Mitgliedschaft geführt werden. Mit der Registrierung wird die/ der Antragsteller/in als Person im Datenbanksystem der DEU erfasst und erhält eine Sportpassnummer (ID). 

Antrag auf Registrierung (PDF)

Anmerkung: Trainer beachten bitte auch die Informationen für Antragsteller mit ausländischen Qualifikationen. Ohne Registrierung können Anträge nicht bearbeitet und Leistungen nicht erfasst werden. Detaillierte Informationen findet man hier

Verwaltungsgebühren

Die Leistungen der DEU werden auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

Partner der DEU:
Die DEU ist seit 2017 Mitglied des Netzwerks GEMEINSAM GEGEN DOPING: